Unser breites Produktportfolio bietet optimale Lösungen für Ihre Bedürfnisse und hilft Ihnen vor allen Dingen im Winter kräftig Energie zu sparen!
Markisen, Jalousien oder Rollläden senken langfristig die Heiz- und Kühlkosten und erhöhen die Wohnqualität. Auch mit modernen, wärmedämmenden und mehrfachverglasten Fenstern sowie der geeigneten Dämmung der Rollladenkästen können hohe Energiesparpotenziale erzielt werden. In einem „Smart Home“ messen Sensoren Raumtemperatur oder Sonneneinstrahlung und senden die Daten auf Smartphone oder Cloud, so können programmierte Voreinstellungen oder der Hausbesitzer selbst per App schnell „eingreifen“ – von der Einzelraumtemperaturregelung bis hin zur Rollladen- und Lichtsteuerung lässt sich vieles energieeffizient und intelligent vernetzen.
Nutzen Sie die staatlichen Förderprogramme für die energetischen Sanierungsmaßnahmen!
BAFA-Zuschuss:
Was wird gefördert:
- Dämmung der Gebäudehülle
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und- toren
- Sommerlicher Wärmeschutz außen (z.B. Rollläden, Fensterläden, Außenjalousien, Raffstores, sowie Markisen, die parallel zu Fenster in der thermischen Gebäudehülle verlaufen)
Der BAFA-Zuschuss beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan enthalten war (iSFP-Bonus). Der Zuschuss wird direkt online beim BAFA beantragt.
Förderkredit der KfW
Was wird gefördert:
- Seit dem 28.7.2022 vergibt die KfW ausschließlich Kredite für eine energetische Komplett-Sanierung bzw. Komplett-Bau. Für Einzelmaßnahmen müssen Zuschüsse der BAFA beantragt werden. Über die Effizienzhaus-Sanierung, die den Aspekt „sommerlicher Wärmeschutz“ beinhaltet, ist die Beantragung eines Förderkredits in Höhe von bis zu 150.000 Euro möglich. Der Tilgungszuschuss beträgt dabei max. 20% der förderfähigen Kosten - je nach Effizienzhaus-Niveau. Beantragt wird die Förderung im KfW-Programm Wohngebäude – Kredit (261).
Wichtig: Ein zertifizierter Energieberater muss mit einbezogen werden und Sie erhalten dafür einen Zuschuss von 50 %. Der Antrag auf die Förderung muss unbedingt vor Beauftragung der Sanierung bei BAFA oder KfW beziehungsweise bei der Hausbank (für den Kredit) gestellt werden. Grundlage für den Förderantrag ist ein ausführlicher Kostenvoranschlag.
Eine dritte Möglichkeit um kräftig Geld zu sparen:
Die steuerliche Vergünstigung
Für die energetische Sanierung erstattet das Finanzamt seit 2020 bis zu 40.000 Euro. Verteilt wird das Ganze über drei Jahre: Im Jahr der Gebäudesanierung sowie im darauffolgenden Kalenderjahr können jeweils maximal 7 Prozent und höchstens 14.000 Euro in der Steuererklärung angesetzt werden, im Jahr danach sind es dann noch maximal 6 Prozent und höchstens 12.000 Euro. Auch hier gilt es gewisse Vorraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. der Besitz einer Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens.
Die Möglichkeiten sind vielfältig! Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und helfen Ihnen mit eigener Montage und Lieferung zur einer verbesserten Energiebilanz Ihres Eigenheims!